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Information zum EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854)

Am 11. Januar 2024 ist der europäische Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) in Kraft getreten. Ab September 2025 gelten die neuen Regeln verbindlich für alle Hersteller, Anbieter und Nutzer von vernetzten Produkten und Dienstleistungen – darunter auch Fahrzeuge.

Ziel des Data Act

Der Data Act soll sicherstellen, dass Daten aus vernetzten Geräten und Maschinen nicht ausschließlich bei den Herstellern verbleiben, sondern fair, transparent und nutzerorientiert zugänglich gemacht werden. Der Data Act gilt europaweit und betrifft alle Fahrzeuge mit digitaler Datenerfassung.

Wichtige Punkte für Fahrzeughalter

  • Eigentum und Verfügungsrecht: Die im Fahrzeug erzeugten Daten (z. B. aus Sensoren, Steuergeräten, Diagnosesystemen) gehören Ihnen als Nutzer bzw. Halter.
  • Recht auf Datenzugang: Hersteller müssen Ihnen ermöglichen, diese Daten in verständlicher Form einzusehen oder an Dritte – wie Ihre Werkstatt – weiterzugeben.
  • Freie Weitergabe: Sie können selbst entscheiden, wem Sie Zugang zu den Fahrzeugdaten gewähren. Damit haben Sie die volle Kontrolle, ob die Daten ausschließlich beim Hersteller bleiben oder ob unabhängige Werkstätten diese nutzen dürfen.
  • Keine technischen Hürden: Hersteller dürfen den Datenzugang nicht künstlich erschweren oder überhöhte Gebühren verlangen. Die Weitergabe muss „fair, zumutbar und diskriminierungsfrei“ erfolgen.

Bedeutung für unsere Werkstatt

Durch den Data Act können wir als unabhängige Werkstatt:

  • direkt auf die notwendigen Fahrzeugdaten zugreifen (nach Ihrer Zustimmung),
  • Fehler schneller und gezielter diagnostizieren,
  • Wartungen und Reparaturen fachgerecht durchführen,
  • weiterhin eine kostentransparente und herstellerunabhängige Betreuung sicherstellen.

Ihr Vorteil

Rechtssicherheit: Ihre Fahrzeugdaten sind gesetzlich geschützt.

Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer die Daten nutzt.

Freie Wahl: Sie können auch künftig Ihre Werkstatt frei wählen – ohne Einschränkungen durch Hersteller.

Hinweis

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Rechte im Rahmen dieser Verordnung nutzen können.