Noch besser transportieren – mit Anhängern von Autohaus Kühn
Muss das Haus entrümpelt werden? Steht ein Umzug an? Oder wird ein neues Sofa gekauft? In solchen Fällen können sich Autofahrer glücklich schätzen, wenn ihr Auto über eine Anhängerkupplung verfügt. Dann braucht nur gekuppelt werden und schon kann man noch effektiver mit seinem Auto unterwegs sein. Verfügen Sie über keinen Anhänger? – Kein Problem, denn Autohaus Kühn verkauft und verleiht Anhänger an Autofahrer aus 35423 Lich und Umgebung!
Ein Auto ist einfach praktisch: Schnell von A nach B und dabei im Kofferraum allerlei Zeugs mitnehmen. Vielleicht gehören Sie zu den glücklichen Autofahrern, die sogar noch die Rücksitze umklappen können, sodass der Kofferraum noch ein ganzes Stück größer wird. Praktisch, wenn beispielsweise ein Besuch im Baumarkt ansteht. Doch auch der noch so große Kofferraum kommt irgendwann an seine Grenzen. Spätestens bei einem Umzug werden Sie merken, dass Sie nicht um einen Anhänger herumkommen. Wenn Ihr Auto über eine Anhängerkupplung verfügt, können Sie mit einem Anhänger noch besser transportieren, was auch immer transportiert werden muss. Die neue Couch aus dem Möbelgeschäft, der Sperrmüll aus dem Keller und allerlei Hab und Gut für den Umzug finden in einem Anhänger problemlos Platz.
Wir von Autohaus Kühn bieten Autofahrern aus 35423 Lich und Umgebung einen Anhänger-Service an: Bei uns können Sie nicht nur Ihr Auto reparieren lassen, sondern auch Anhänger kaufen oder bequem mieten. Oft kommen Sie mit einem gemieteten Anhänger von uns günstiger weg – denn eine Spedition oder ein Umzugsunternehmen sind viel teurer als ein gemieteter Anhänger, der Sie auch noch ganz flexibel sein lässt. Und wenn Sie häufiger mehr Platz brauchen oder viel transportieren, lohnt sich schon der Kauf eines Anhängers. Auch dann haben wir für Sie bestimmt das richtige Modell im Verkauf. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen mit einem Anhänger weiter – egal ob zum Mieten oder Kaufen.
Sie bräuchten eigentlich einen Anhänger, Ihr Auto verfügt aber nicht über eine Anhängerkupplung? Kein Problem: Wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter, was das Nachrüsten einer Anhängerkupplung angeht. Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei, unsere kompetenten Mitarbeiter haben viel Erfahrung und sind für Sie da.
Diese Bußgelder drohen für das falsche Ankuppeln eines Anhängers
Anhänger sind bei vielen deutschen Autofahrern eine beliebte Möglichkeit, um größere Objekte oder eine Menge kleinerer Gegenstände unkompliziert von A nach B zu transportieren. Doch wer seinen Anhänger falsch ankuppelt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wer sich das Leben einfacher machen möchte und sich einen Anhänger zulegt, sollte diesen auch vorschriftsmäßig und sicher mit seinem Auto verbinden, um ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg zu vermeiden. Viel schlimmer: Wenn sich der Anhänger aufgrund mangelnder Kupplung bei höheren Geschwindigkeiten löst, können Menschenleben auf dem Spiel stehen.
- Das Führen eines Autos, dessen Anhängerkupplung nicht den Vorschriften entspricht, wird mit einem Bußgeld von 25 Euro bestraft.
- Für denjenigen, der die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit der mangelhaften Anhängerkupplung anordnet oder zulässt, werden 35 Euro Bußgeld fällig.
- Wer ein Fahrzeug führt, das mangelhaft mit einem Anhänger verbunden ist und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, muss ein Bußgeld von 135 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
- … bei zusätzlicher Gefährdung werden 165 Euro und 1 Punkt fällig.
- … bei Verursachung eines Unfalls werden 200 Euro und 1 Punkt fällig.
Anhänger abstellen und parken – das ist erlaubt, das nicht
Wer einen PKW-Anhänger hat, erspart sich einigen Stress und kann auch größere Dinge schnell und einfach transportieren. Doch beim Abstellen und Parken eines Anhängers geht es dann nicht mehr so ganz stressfrei zu, wenn Sie nicht die speziellen Bedingungen hierzu beachten.
Anhänger sind meist größer als ein normales Auto und stehen meistens auch länger als ein solches. Deswegen gelten für sie auch besondere Regeln. So dürfen Sie Ihren Anhänger nicht einfach auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen und nach einem Monat wieder ankoppeln. Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, sieht die Sache schon viel einfacher aus und Sie können Ihren Anhänger dort so lange abstellen, wie Sie wollen. An anderen Orten wird das Parken schwieriger, wie Sie im nächsten Absatz erfahren.
Ein Auto darf im öffentlichen Raum nicht so lange stehen, bis der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung bereits verstrichen ist, aber bei Anhängern sind die Regeln noch mal um einiges schärfer. So dürfen Sie Ihren Anhänger bei sich auf dem Grundstück natürlich so lange stehen lassen, wie Sie wollen, müssen auf öffentlichem Boden jedoch einiges beachten: Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen dürfen Anhänger nämlich nicht länger als 14 Tage stehen, sonst gibts ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Ein Gespann ist von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Wann ist mein Auto oder Anhänger überladen?
Mit dem Auto mal eben einen Umzug meistern oder den Keller leerräumen – ein Anhänger hilft in jeder Situation und auch beim Transport schwerer Gegenstände. Doch wer nicht richtig aufpasst, könnte das Auto bzw. den Anhänger überladen und muss dann mit einem Bußgeld rechnen.
Wer plant, eine Menge Zeugs mit bzw. in seinem Auto zu transportieren, sollte sich vorher erst mal schlaumachen, wie schwer das Auto überhaupt sein darf. Das Stichwort diesbezüglich lautet „zulässiges Gesamtgewicht“ – kurz „zGG“ – und wird in der Straßenverkehrsordnung genauer beschrieben. Dort steht:
- Das zulässige Gesamtgewicht eines leichten Autos (normaler Pkw) darf 2,8 Tonnen nicht überschreiten.
- Das zulässige Gesamtgewicht eines schweren Autos (z. B. Transporter) darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
- Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers darf 2 Tonnen nicht überschreiten.
Wer nicht richtig aufpasst, schätzt und wiegt, riskiert eine Überladung seines Autos oder Anhängers und damit ein Bußgeld. Neben den Schäden, die eine Überladung am Auto, der Karosserie und dem Chassis verursacht könnte, müssen Sie bei einer Kontrolle mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 5 Prozent überschritten: 10 Euro Bußgeld
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 10 Prozent überschritten: 30 Euro Bußgeld
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 15 Prozent überschritten: 35 Euro Bußgeld
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 20 Prozent überschritten: 95 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 25 Prozent überschritten: 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Das zulässige Gesamtgewicht wird um 30 Prozent überschritten: 235 Euro Bußgeld und 1 Punkt